Ernährungstherapie

Ernährungsberatung

Ernährungstherapie (gem. § 43 SGB V)

Die Ernährungstherapie verfolgt ein individuelles Therapieziel und erfordert einen individuellen Therapieplan. Sie wird als Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen angewandt. Wichtig ist hierbei, gemeinsam Strategien zu erarbeiten, die im täglichen Leben anwendbar sind.

Die Beratung erfolgt immer in enger Kooperation mit deinem behandelnden Arzt. Bei Verordnung der Ernährungstherapie durch den Arzt (Formular) ist eine (Teil)-Kostenerstattung durch die Krankenversicherung möglich.
Sprich bitte vor dem ersten Termin mit deiner Kasse, ob diese Möglichkeit gegeben ist.